Lions - Adventskalender 2022
Lions-Adventskalender 2022 für Potsdam und Werder, nun im 12. Jahr.
Der Lions Club Potsdam-Sanssouci setzt seine Aktion Adventskalender auch im Jahr 2022 fort. Der Erlös aus dem Verkauf der Kalender soll zur Förderung von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen und deren gemeinsames Aufwachsen sowie für weitere Bildungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Hierzu unterstützen wir unter anderem:
- Das Oberlinhaus bei der Förderung der vielfältigen Maßnahmen für Behinderte
- Integrationskindergärten in Potsdam und Werder
- Den Circus Montelino bei dessen vielfältigen Integrationstätigkeiten
Ab sofort kann der Lions – Adventskalender 2022 vorbestellt und ab Mitte Oktober 2022 wieder an verschiedenen Verkaufsstellen in Potsdam und Werder erworben werden. (Die Verkaufsstellen werden im Internet www.lions-ps.de bekanntgegeben.)
Wir freuen uns, dass Sie uns dabei unterstützen wollen und bitten anzukreuzen, wie Sie unsere Aktion sponsern wollen!
Rechtliche Hinweise
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem überarbeiteten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wir benötigen die hier erbetenen Daten allein zum Zwecke der Durchführung des Sponsoring- und Kaufvertrages für den Lions-Adventskalender und der damit verbundenen Lotterie. Wir benötigen diese Daten für den Vertragsabschluss, die Erbringung der gewünschten Dienstleistung und die Erfüllung des angegebenen Zwecks. Die Angabe der Daten liegt selbstverständlich auch bei den Pflichtangaben in Ihrem Ermessen. Eine Nichtangabe kann zur Folge haben, dass der Vertrag von uns nicht erfüllt bzw. die gewünschte Dienstleistung nicht erbracht oder der angegebene Zweck nicht erreicht werden kann. Der Zugriff auf die Daten ist nur den mit der Lotterie befassten Personen möglich.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft für Bildung und Integration des Lions Club Potsdam-Sanssouci e.V., Margueritenweg 12, 14532 Stahnsdorf.
Ihre Vertragsdaten speichern wir für 10 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO), sonstige Handels- und Geschäftsbriefe für 6 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB). Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (Ordnungsbehörden und Finanzbehörden) kann erforderlich sein. Im Übrigen werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben.
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